Sehr verehrte Leserin,
sehr verehrter Leser!
Auch wenn sich Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften andererseits durch den Abschluss von Tarifverträgen als Sozialpartner verstehen, sind sie dennoch und zugleich Gegenspieler. Zu unterschiedlich, ja gegensätzlich sind ihre jeweiligen Interessen.
In Tarifverhandlungen wird ein gerechter Interessenausgleich zwischen den Belangen der Arbeitnehmer und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Arbeitgeber gesucht. Tarifverträge spiegeln u.a. auch die Stärke der Tarifvertragsparteien wieder. Deshalb müssen starken Gewerkschaften auch starke, unabhängige und gegnerfreie Arbeitgeberverbände gegenüber stehen.
Ihre Arbeitnehmer werden als Mitglieder von ihrer Gewerkschaft kostenlos beraten und vertreten (z.B. bei Tarifverhandlungen, bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis und schließlich auch vor Gericht).
Aber: |
Wer berät und vertritt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie mit Ihrem Arbeitnehmer Streitfragen zu klären haben, bei denen Sie auf fremde Beratung und Vertretung angewiesen sind? |
Es gibt also viele gute Gründe für einen Beitritt zum Arbeitgeberverband, um einerseits die Serviceleistungen des Verbandes beanspruchen zu können und andererseits die Solidargemeinschaft der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberschaft und deren Interessenvertretung zu stärken.